Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Lohnfortzahlung bei fehlender Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises

 

Leitsatz (redaktionell)

Nach § 100 Abs 2 SGB IV steht dem Arbeitgeber im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ein dauerndes Leistungsverweigerungs recht hinsichtlich der Lohnfortzahlung mit der Folge zu, daß der Anspruch entfällt, solange der Arbeitnehmer auf Verlangen des Arbeitgebers den Sozialversicherungsausweis bei ihm nicht hinterlegt.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 143/94.

 

Normenkette

SGB IV § 100 Abs. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Dortmund (Entscheidung vom 11.12.1992; Aktenzeichen 8 Ca 3108/92)

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 14.06.1995; Aktenzeichen 5 AZR 143/94 Urteil: Stattgabe)

BAG (Urteil vom 14.06.1995; Aktenzeichen 5 AZR 143/94)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442047

BB 1994, 431

BB 1994, 431 (T)

EWiR 1994, 487 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

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