Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Teil-Arbeitsunfähigkeit im Lohnfortzahlungsrecht - Keine Zuweisung anderer Tätigkeit kraft Direktionsrechts, hier Telefondienst für Dreher - Arbeitsunfähigkeit orientiert sich an geschuldeter Tätigkeit
Leitsatz (redaktionell)
In Ausübung des Direktionsrechts kann der Arbeitgeber einen arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer nicht zu einer anderen nach seiner Meinung zumutbaren Arbeit heranziehen.
Orientierungssatz
Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, einem Mitarbeiter, der sich den Arm gebrochen hat, während der dadurch bedingten Arbeitsunfähigkeit einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, den er "einarmig" ausführen kann.
Normenkette
BGB § 315; LFZG § 1 Abs. 1 S. 1
Fundstellen
Haufe-Index 443453 |
DB 1989, 1293-1294 (LT1) |
ARST 1991, 17 (L1) |
EEK, I/987 (ST1-3) |
Gewerkschafter 1989, 38-38 (T) |
NZA 1989, 600-601 (LT1) |
EzBAT § 8 BAT Direktionsrecht, Nr 7 (LT1) |
LAGE § 1 LohnFG, Nr 21 (LT1) |
LAGE § 611 BGB Direktionsrecht, Nr 6 (L1) |
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