Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Teil-Arbeitsunfähigkeit im Lohnfortzahlungsrecht - Keine Zuweisung anderer Tätigkeit kraft Direktionsrechts, hier Telefondienst für Dreher - Arbeitsunfähigkeit orientiert sich an geschuldeter Tätigkeit

 

Leitsatz (redaktionell)

In Ausübung des Direktionsrechts kann der Arbeitgeber einen arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer nicht zu einer anderen nach seiner Meinung zumutbaren Arbeit heranziehen.

 

Orientierungssatz

Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, einem Mitarbeiter, der sich den Arm gebrochen hat, während der dadurch bedingten Arbeitsunfähigkeit einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, den er "einarmig" ausführen kann.

 

Normenkette

BGB § 315; LFZG § 1 Abs. 1 S. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 443453

DB 1989, 1293-1294 (LT1)

ARST 1991, 17 (L1)

EEK, I/987 (ST1-3)

Gewerkschafter 1989, 38-38 (T)

NZA 1989, 600-601 (LT1)

EzBAT § 8 BAT Direktionsrecht, Nr 7 (LT1)

LAGE § 1 LohnFG, Nr 21 (LT1)

LAGE § 611 BGB Direktionsrecht, Nr 6 (L1)

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