Entscheidungsstichwort (Thema)

Anfechtung eines Auflösungsvertrags durch Arbeitnehmer

 

Leitsatz (redaktionell)

Erklärt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, er werde das Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen, falls der Arbeitnehmer mit ihm keinen Auflösungsvertrag abschließe, so kann der Arbeitnehmer den geschlossenen Auflösungsvertrag nur dann nach § 123 Abs 1 zweite Alternative BGB wegen widerrechtlicher Drohung erfolgreich anfechten, wenn für das Arbeitsverhältnis der Parteien die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes überhaupt Geltung hatten oder die angekündigte alternative arbeitgeberseitige Kündigung aus sonstigen Gründen (zB §§ 138, 242 BGB) unwirksam war.

 

Normenkette

BGB §§ 305, 123 Abs. 1, § 611 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 442436

BB 1994, 787

BB 1994, 787 (L1)

ARST 1995, 46 (L1)

EWiR 1994, 529 (L)

RzK, I 9i Nr 29 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

EzA § 611 BGB Aufhebungsvertrag, Nr 17 (L1)

LAGE § 123 BGB, Nr 18 (L1)

LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag, Nr 12 (LT1)

PersF 1995, 433 (L1)

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