Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsübergang

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Übertragung eines Betriebes setzt nicht die Übernahme aller, sondern nur der für die Erfüllung der arbeitstechnischen Zwecke wesentlichen Betriebsmittel voraus.

2. Grundsätzlich ist es rechtlich möglich, durch Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Erwerber den Übergang des Arbeitsverhältnisses bei einem Betriebsübergang auszuschließen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 442473

ARST 1991, 16 (L2)

EWiR 1990, 457 (L1-2)

LAGE § 613a BGB, Nr 19 (LT1)

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