Leitsatz (amtlich)
Abfindungen in einem Sozialplan sind im Zweifel nicht für Arbeitnehmer gedacht, die wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit ausscheiden.
Normenkette
Verfahrensgang
ArbG Köln (Vorbehaltsurteil vom 21.01.1999; Aktenzeichen 17 Ca 9960/98) |
Nachgehend
Fundstellen
NZI 2001, 84 |
ZInsO 2000, 684 |
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