Entscheidungsstichwort (Thema)

Mehrfache Befristungen von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichen Mitarbeitern

 

Leitsatz (redaktionell)

Wird die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter auf einen in § 57b Abs 2 HRG genannten und im Arbeitsvertrag so ausgewiesenen Befristungsgrund gestützt oder kollidiert, bei Vereinbarung eines Befristungsgrundes nach § 57b Abs 2 HRG und zugleich nach Protokollnotiz zu Nr 2 SR 2y BAT, die Fristenregelung des HRG mit der nach SR 2y BAT, so ist der zeitlich zulässige Rahmen der Befristung der gesetzlichen Regelung zu entnehmen ohne Rückgriffsmöglichkeit auf die tariflich vorgesehene Höchstgrenze für Befristungen. Das Gesetz gibt sich insoweit den absoluten Regelungsvorrang (§ 57a Abs 2 HRG).

 

Normenkette

BAT SR 2; BAT SR 2y; HRG § 57b Abs. 2, § 57a Abs. 2, § 57c Abs. 2

 

Verfahrensgang

ArbG Siegburg (Entscheidung vom 30.11.1993; Aktenzeichen 5 Ca 1683/93)

 

Fundstellen

BB 1994, 1940

BB 1994, 1940 (L1)

RzK, I 9d Nr 29 (L1)

ZTR 1994, 473-474 (LT1)

Bibliothek, BAG (LT1)

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