Entscheidungsstichwort (Thema)
Rückzahlung einer Zuwendung nach dem Zuwendungs-TV/BAT
Leitsatz (redaktionell)
Die Regelungen des Zuwendungs-Tarifvertrag im Bereich des BAT können auf weitere Rechtsverhältnisse im Bereich des europäischen öffentlichen Dienstes nicht angewendet werden. Die Zuwendung ist daher zurückzuzahlen, wenn der Angestellte vor Ablauf des 31. März des Folgejahres auf eigenen Wunsch (wegen des Wechsels zu einer europäischen Behörde) aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Normenkette
BAT § 20; ZuwAngTVtr § 1 Abs. 5
Verfahrensgang
ArbG Siegburg (Entscheidung vom 28.10.1992; Aktenzeichen 3 Ca 1194/92) |
Fundstellen
ARST 1993, 156 (L1) |
ZTR 1994, 252-253 (LT1-2) |
AP Nr 9 zu §§ 22, Zuwendungs-TV (ST1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
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