Entscheidungsstichwort (Thema)
Tarifliche Urlaubsvergütung
Leitsatz (redaktionell)
Bei Freischichttagen handelt es sich nicht um Arbeitstage, welche iS von § 25 Ziff 3.2.1. des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer der Papierindustrie in der Bundesrepublik Deutschland vom 15.06.1988 in den Berechnungszeitraum für Urlaubsentgelt fallen.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 9 AZR 204/95.
Verfahrensgang
ArbG Koblenz (Entscheidung vom 16.08.1994; Aktenzeichen 10 (6) Ca 96/94 N) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 445204 |
Bibliothek, BAG (LT1) |
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