Entscheidungsstichwort (Thema)

Tarifliche Urlaubsvergütung

 

Leitsatz (redaktionell)

Bei Freischichttagen handelt es sich nicht um Arbeitstage, welche iS von § 25 Ziff 3.2.1. des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer der Papierindustrie in der Bundesrepublik Deutschland vom 15.06.1988 in den Berechnungszeitraum für Urlaubsentgelt fallen.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 9 AZR 204/95.

 

Verfahrensgang

ArbG Koblenz (Entscheidung vom 16.08.1994; Aktenzeichen 10 (6) Ca 96/94 N)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 24.09.1996; Aktenzeichen 9 AZR 204/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445204

Bibliothek, BAG (LT1)

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