Entscheidungsstichwort (Thema)

Studentische Extrawache - Klinikum - Arbeitsverhältnis

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Medizinstudent, der sich in einem Klinikum als Extrawache in einen Dienstplan einträgt, der zum 15. des Monats für den folgenden Kalendermonat aushängt, begründet ein Arbeitsverhältnis nur für die Dauer der jeweiligen Extrawache. Ein (Teilzeit)Arbeitsverhältnis für die Dauer der Zeit, in der Extrawachen geleistet werden, kommt grundsätzlich nicht zustande.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 524/95.

 

Verfahrensgang

ArbG Lübeck (Entscheidung vom 20.12.1994; Aktenzeichen 1b Ca 1206/94)

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 20.03.1996; Aktenzeichen 5 AZR 524/95)

BAG (Urteil vom 20.03.1996; Aktenzeichen 7 AZR 524/95)

 

Fundstellen

Bibliothek, BAG (LT1)

EzA-SD 1995, Nr 16, 8 (L1)

LAGE § 620 BGB, Nr 38 (LT1)

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