Die Einstiegsämter für Beamtinnen und Beamte sind folgenden Besoldungsgruppen zuzuweisen:
1. |
in der Laufbahngruppe 1 als erstes Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 5, |
2. |
in der Laufbahngruppe 1 als zweites Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 6, in technischen Laufbahnen der Besoldungsgruppe A 6 oder A 7, |
3. |
in der Laufbahngruppe 2 als erstes Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 9, in technischen Laufbahnen der Besoldungsgruppe A 10, |
4. |
in der Laufbahngruppe 2 als zweites Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 13. |
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