Die Einstiegsämter für Beamtinnen und Beamte sind folgenden Besoldungsgruppen zuzuweisen:

 

1.

in der Laufbahngruppe 1 als erstes Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 5,

 

2.

in der Laufbahngruppe 1 als zweites Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 6, in technischen Laufbahnen der Besoldungsgruppe A 6 oder A 7,

 

3.

in der Laufbahngruppe 2 als erstes Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 9, in technischen Laufbahnen der Besoldungsgruppe A 10,

 

4.

in der Laufbahngruppe 2 als zweites Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 13.

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