Amtfrau, Amtmann |
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Amtfrau, Amtmann1)2)3) |
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Fachlehrerin, Fachlehrer - an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität mit der Befähigung für die Laufbahn |
- der Lehrerin oder des Lehrers für Sozialarbeit4)
- der Lehrerin oder des Lehrers für Sozialpädagogik4)
- der Technischen Lehrerin oder des Technischen Lehrers4)
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Fachlehrerin, Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn |
- der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Berufskollegs5) 9)
- der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Berufskollegs als Fachberaterin oder Fachberater5)6)
- der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Förderschulen5) 9)
- der Technischen Lehrerin oder des Technischen Lehrers an Berufskollegs5)7)8)
- der Werkstattlehrerin oder des Werkstattlehrers5) 9)
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Kriminalhauptkommissarin, Kriminalhauptkommissar6) |
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Polizeihauptkommissarin, Polizeihauptkommissar6) |
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1) Als Beförderungsamt der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten, der Laufbahn des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten oder der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes in besonderen Abschiebungshafteinrichtungen. Das Amt kann nur Beamtinnen und Beamten verliehen werden, die eine mindestens zweijährige Dienstzeit in der Besoldungsgruppe A 10 verbracht haben.
2) Das Amt kann nur Beamtinnen und Beamten, denen die Leitung des allgemeinen Vollzugsdienstes in einer Justizvollzugsanstalt oder in einer besonderen Abschiebungshafteinrichtung oder des Werkdienstes in einer Justizvollzugsanstalt übertragen worden ist, verliehen werden. Nur in Stellen von besonderer Bedeutung.
3) Das Amt kann auch Beamtinnen und Beamten, denen die Leitung des Krankenpflegedienstes in dem Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen übertragen worden ist, verliehen werden.
4) Nur für Beamtinnen und Beamte ohne Fachhochschul- oder Ingenieurschulabschluss.
5) Ohne Strukturzulage nach § 47.
6) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
7) Als Einstiegsamt nur für Beamtinnen und Beamte mit Fachhochschul- oder Ingenieurschulabschluss.
8) Als Beförderungsamt für Beamtinnen und Beamte, die nach Abschluss der Ausbildung eine achtjährige Lehrtätigkeit ausgeübt oder seit der Beendigung der Probezeit eine vierjährige Dienstzeit in einem Amt ihrer Laufbahn oder einer gleichwertigen Laufbahn in der Besoldungsgruppe A 10 verbracht haben.
9) Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10. Für bis zu 20 Prozent der Gesamtzahl der für diese Lehrkräftegruppen ausgebrachten Planstellen.