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Leistungsentgelt / 6.1.1 Gesamtbudget oder Einzelbudgets

Prof. Dr. Kai Litschen
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Von wesentlicher Bedeutung ist die Entscheidung, ob eine Aufteilung des Gesamtbudgets in Einzelbudgets erfolgen soll. Vielmals wird diese Entscheidung zunächst von der Größe der Dienststelle/des Unternehmens abhängen, dies ist aber nicht zwingend.

Die Bildung eines einzigen Budgets hat den Vorteil, dass die Berechnung zur Verteilung übersichtlich ist und unterjährige Veränderungen in der Personalstruktur keine Auswirkungen haben. Darüber hinaus ist der Vorteil eines einzelnen Budgets, dass im Gegensatz zu mehreren Budgets ein einheitlicher Verteilungsmaßstab gegeben ist und mithin überall die gleiche Berechnungsgrundlage besteht.

Zumindest bei mittleren Dienststellen/Unternehmen ab ca. 50–70 Beschäftigten wird die Bildung von mehreren Einzelbudgets favorisiert werden, um den unterschiedlichen Gegebenheiten, z. B. Berechnungsoptionen, individuell Rechnung zu tragen. So können etwa in verschiedenen Abteilungen auch unterschiedliche Leistungsbeurteilungsmethoden zur Anwendung gebracht werden, die sich auch in der Bewertungssystematik unterscheiden können.

Gegen die Bildung nur eines Budgets kann argumentiert werden, dass die jeweiligen Führungskräfte versucht sind, ihre Mitarbeiter besser zu bewerten, um ihnen einen größeren Anteil am Leistungsentgelt zu sichern. Dagegen wird vertreten, dass bei mehreren Budgets z. B. für einzelne Abteilungen kein interner Wettbewerb mehr möglich ist, da das jeweilige Budget immer an die Beschäftigten in voller Höhe ausgezahlt werden muss, unabhängig von der Abteilungsleistung.

Bereits hier wird ersichtlich, dass die Argumentationen pro und contra systemimmanent sind und daher nach den individuellen Gegebenheiten vor Ort eine Entscheidung für die Bildung von einzelnen oder mehreren Budgets getroffen werden muss.

Als ein Hauptargument für die Bi...

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