Ist die Dienstvereinbarung bis zum Stichtag nicht zustande gekommen, haben die Beschäftigten gemäß § 16 Abs. 2 LeistungsTV-Bund mit dem Tabellenentgelt des Monats April 2008 einen Anspruch auf Auszahlung von 6 % des für den Monat Dezember 2007 jeweils zustehenden Tabellenentgelts. Dadurch wurde vermieden, dass die Beschäftigten kein Leistungsentgelt erhalten, weil keine Dienstvereinbarung bis zum 30.6.2007 abgeschlossen wurde.

§ 16 Abs. 2 LeistungsTV-Bund enthält dagegen keine Regelung bzgl. des Beginns und der Dauer des ersten und zweiten Leistungszeitraums. Der Beginn des ersten Leistungszeitraums ist durch Dienstvereinbarung festzulegen, die Dauer richtet sich nach dem Grundsatz der Jährlichkeit der Leistungsfeststellung und beträgt somit 12 Monate.

Da in dem Fall nur ein Teilbetrag des zur Verfügung stehenden Gesamtvolumens pauschal ausgezahlt wird, erhöht sich nach § 16 Abs. 2 Satz 2 das Leistungsentgelt im Folgejahr, d. h. 2009, um den verbleibenden Betrag des Gesamtvolumens der Verwaltung bzw. des Verwaltungsteils (siehe auch Punkt2.3).

 
Praxis-Beispiel

Einführung im Jahr 2009

Im Jahr 2006 betrug die Summe aus 1 % der ständigen Tabellenentgelte der Beschäftigten der Beklagten 103.460,45 EUR, im Jahr 2007 103.607,95 EUR und im Jahr 2008 106.819,95 EUR. Im Juli 2007 zahlte die Beklagte insgesamt 49.613,91 EUR, entsprechend 6 % des für März 2007 gezahlten Tabellenentgelts, und im April 2008 49.564,08 EUR, entsprechend 6 % des für Dezember 2007 gezahlten Tabellenentgelts, aus. Danach erhöht das nach Anwendung von § 16 LeistungsTV-Bund in den Kalenderjahren 2007 und 2008 verbliebene Entgeltvolumen das Gesamtvolumen des Leistungsentgeltbetrags "für das Bezugsjahr 2008". Daraus folgt, dass auch vor dem Jahr 2009 "in" den Kalenderjahren 2007 und 2008 die Zahlung von Leistungsentgelt vorgesehen war.

Im Jahr 2008 wurde das Entgeltvolumen von 157.454,49 EUR (103.607,95 EUR + 53.846,54 EUR) ebenfalls nicht ausgeschöpft. Damit wurden nach § 16 Abs. 2 Satz 2 LeistungsTV-Bund 107.890,41 EUR in das Folgejahr übertragen, sodass sich insgesamt im Jahr 2009 ein Entgeltvolumen von 214.710,36 EUR ergibt.[1]

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