Den eigentlichen Kern des neuen Lohnsystems bildet in der dritten Stufe eine Leistungszulage, die vom Umfang her ca. 10 % der Grundvergütung umfassen sollte. Einzelheiten zur arbeitsrechtlichen Umsetzung einer isoliert eingeführten Leistungszulage siehe unten Ziff. 7.
Der Motivation des Mitarbeiters kann eine solche Leistungszulage nur dienen, wenn zuvor, bezogen auf den konkreten Arbeitsplatz, differenziert Leistungskriterien ermittelt, mit Leistungspunkten gewichtet und die Leistung des jeweiligen Arbeitnehmers vom Vorgesetzten bzw. einem Beurteilungsgremium, in dem durchaus ein Betriebsrats-/Personalratsmitglied vertreten sein kann, beurteilt wird. Damit der Vorgesetzte nicht jedem Mitarbeiter die volle Punktzahl zuweist, werden Beurteilungsgruppen von idealerweise 10 bis 15 Mitarbeitern gebildet.
In der Praxis hat sich – was die Leistungskriterien angeht – die Beurteilung nach Arbeitsgüte, Arbeitsmenge und Einsatzbereitschaft herauskristallisiert. Aus den in Abschn. 2.3 vorgestellten Katalogen von Leistungskriterien lassen sich mit Sicherheit für jeden Arbeitsplatz – auch im sozialen Bereich oder in der Pflege – einige konkrete beurteilbare Leistungskriterien herausfiltern, die dann entsprechend gewichtet werden können. Bei der Orientierung an der "Hitliste" der am meisten verwendeten Kriterien wäre beispielhaft für Tätigkeiten im Pflegebereichfolgender Kriterienkatalog denkbar:
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit
- Dispositionsfähigkeit
- Fachkönnen
- Initiative und Einsatzbereitschaft
- Verantwortungsbereitschaft
- Qualität der Arbeitsausführung
- Arbeitstempo
Selbstverständlich lassen sich auch andere Kriterien mit der gleichen Berechtigung verwenden. Wichtig ist, dass die Kriterien das Anforderungsprofil des Betriebes bzw. der Abteilung möglichst genau abbilden, damit die mit der Leistungszulage angestrebten Ziele auch erreicht werden.
Den Abschluss einer solchen Leistungsbeurteilung sollte zwingend ein Beurteilungsgespäch bilden, in dem mit dem Mitarbeiter seine Stärken und Schwächen – gegebenenfalls unter konkreter Hilfestellung zur Verbesserung der Leistung – besprochen werden. Über die Leistungszulage sollte es jedenfalls möglich sein, den engagiert mitarbeitenden Arbeitnehmer zu belohnen und damit auch den bisher "lediglich anwesenden" Mitarbeiter entsprechend zu motivieren, seine Leistung zu verbessern.