Entscheidungsstichwort (Thema)
Scheinselbständigkeit. Versicherungspflicht einer Propagandistin
Leitsatz (amtlich)
Eine Werbedame/Propagandistin kann in einem versicherungs- und beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, auch wenn der Vertragstext ihre Dienstleistung als selbständige Tätigkeit bezeichnet.
Fundstellen
Haufe-Index 1667852 |
Breith. 1997, 94 |
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