Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Kostenerstattung bei häuslicher Krankenpflege
Orientierungssatz
1. Eine Kostenerstattung ist für den Fall selbstbeschaffter häuslicher Krankenpflege nur in Ausnahmefällen vorgesehen.
2. Die Krankenkasse bestimmt bei der Sachleistungsschuld den Leistungserbringer. Der Versicherte kann ihn sich nicht auswählen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1665154 |
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