Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Kostenerstattung bei häuslicher Krankenpflege

 

Orientierungssatz

1. Eine Kostenerstattung ist für den Fall selbstbeschaffter häuslicher Krankenpflege nur in Ausnahmefällen vorgesehen.

2. Die Krankenkasse bestimmt bei der Sachleistungsschuld den Leistungserbringer. Der Versicherte kann ihn sich nicht auswählen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665154

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