1 Vorbemerkung
Mobbing am Arbeitsplatz ist zu einem geflügelten Wort geworden. In der Alltagssprache muss es für eine Fülle von subjektiven Wertungen von Handlungen anderer herhalten, die damit im weitesten Sinne als "feindselige Haltung" bezeichnet werden können. Der sprachliche Ursprung des Wortes "Mobbing" liegt im englischen "to mob", welches mit "Angreifen, Attackieren" zu übersetzen ist.
Die Problematik des Mobbing-Begriffs liegt in der schwierig zu findenden Trennschärfe zwischen noch zu akzeptierendem sozialadäquatem Verhalten und der Schwelle zu Tatbeständen, bei der ein Personalverantwortlicher eingreifen sollte und in bestimmten Fällen sogar einschreiten muss. Dazu kommt, dass auch schon auf der Ebene der einzelnen (vermeintlichen) Mobbing-Handlungen trefflich über die Qualität als "Angriffshandlung" gestritten werden kann. So kann der rüde Ton eines Vorgesetzten für sich genommen noch nicht als Mobbing-Tatbestand ausgelegt werden, sondern ist zunächst eine "bloße Unhöflichkeit". Im Rahmen eines Mobbing-Vorwurfs kann er allerdings Indiz eines komplexen Vorwurfs sein.
2 Mobbing – ein Phänomen der modernen Gesellschaft
2.1 Die wirtschaftlichen Folgen
Gleichwohl ist nicht wegzudiskutieren, dass Mobbing ein sehr ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem geworden ist. Für die von wirklichem Mobbing betroffenen Arbeitnehmer können die psychischen und wirtschaftlichen Folgen dramatisch sein. Mobbing als suizidauslösende Mitursache – dies wird mittlerweile für 10% der Selbstmorde vermutet. Plastisch vor Augen ist in diesem Zusammenhang der Selbstmordfall einer bayerischen Polizeibeamtin. Hier wurde die Kausalität zwischen einem systematischen Mobbing und dem Selbstmord vom Bundesgerichtshof eindeutig bejaht.
Ausfall und Qualitätsabfall in Produktion und Dienstleistung, dies ist eine andere mittelbare Folge von Mobbing. Dies betrifft nicht nur die unmittelbaren Kosten der Betriebe im engeren Sinne. Auch die sozialen Folgekosten, wie Steigerungen von Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen, gehören zu den gesamtwirtschaftlichen Folgekosten des Phänomens Mobbing.
2.2 Mobbing und öffentlicher Dienst
Hohe Quote im BAT- und Beamtenbereich
Nach einer Untersuchung des Frankfurter Psychologen Prof. Dieter Zapf ist die Mobbing-Quote in Bereichen des öffentlichen Dienstes besonders hoch. Zapf hat eine Risikoeinteilung nach Branchen vorgenommen. Danach besteht im Bereich Gesundheitswesen und Soziales ein siebenfaches Risiko, gemessen an der durchschnittlichen Risikoquote aller Betriebe, einem Mobbing-Angriff zum Opfer zu fallen. Im Bereich Erziehung und Unterricht wird dieses Risiko immerhin noch mit 3,5-fach angegeben, bei der öffentlichen Verwaltung mit einem 3-fachen Faktor. Erklärt wird dies mit der spezifischen Ausformung von Tätigkeiten im öffentlichen Dienst. So gäbe es häufig keine klaren Kriterien der Leistungsbeurteilung. Außerdem sei in diesen Berufen oft der Beschäftigte stark persönlich in seine Arbeit eingebunden und böte damit mehr Angriffsfläche.
3 Was ist Mobbing?
3.1 Der Knackpunkt ist die Begriffsbestimmung
Die Begriffsbestimmung und vor allem die Frage, wo die Grenze von sozialadäquatem zu sozialschädlichem und verwerflichem Handeln liegt, ist bei Mobbing das größte Problem für den Personalverantwortlichen. Wäre er gehalten, bei jeder Streiterei, bei jeder Ungerechtigkeit oder bei jeder flapsigen Bemerkung "auf Antrag" oder sogar "von Amts wegen" gegen Mitarbeiter vorzugehen, wäre dies nicht nur unzumutbar, sondern würde die Fälle des wirklichen Mobbings entwerten.
Ein Mitarbeiter beschwert sich beim Personalleiter darüber, dass ihn sein Vorgesetzter, nur weil er eine Stunde verspätet zum Dienst erschien, "nicht gegrüßt habe". Das "Schneiden von Mitarbeitern" sei eine übliche Methode des Mobbings, gegen das der Personalverantwortliche einzuschreiten habe.
Was den Hinweis auf die Methode betrifft, so hat der Mitarbeiter durchaus Recht. Die soziale Ausgrenzung ist in der Tat eine der häufigsten Mobbing-Methoden. Mobbing-Opfer werden geschnitten und berichten, dass sie von Kollegen oder Vorgesetzten "wie Luft" behandelt werden.
Das Beispiel zeigt aber auch, dass der Mitarbeiter mit dieser Schilderung, auch wenn der Wahrheitsgehalt unterstellt wird, keinen Mobbing-Vorwurf begründen kann. Mobbing liegt auch nach der soziologischen Begründung erst dann vor, wenn die Handlung des Mobbers zielgerichtet erfolgt.
Mobbing ist somit keine "Einzeltat", sondern ein Prozess, der die systematische Ausgrenzung und Erniedrigung eines anderen Menschen zum Ziel hat.
Ein Mitarbeiter wird in eine neue Arbeitsgruppe eingeteilt. In einer Vorbesprechung hatten sich die Kollegen dagegen ausgesprochen. Sie beschließen, ihm das Leben schwer zu machen, erwidern seinen Gruß nicht, beziehen ihn nicht in die Teamgespräche ein und brechen private Unterhaltungen sofort ab, wenn der neue Kollege hinzukommt.
Während man also im ersten Beispiel ohne weitere Hinweise nicht von Mobbing sprechen kann, ist der Vorwurf im zweiten Fall eindeutig. Das Problem in der Praxis liegt aber in den unzähligen Grenzfällen, die zwischen diesen beiden Extremen liegen. ...