Das "Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im BEEG" tritt am 1.1.2015 in Kraft.

 
Wichtig

Regelungen gelten grundsätzlich erst für Geburten ab 1.7.2015

Nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BEEG n. F. gelten für die bis zum 30.6.2015 geborenen Kinder die Vorschriften zur Elternzeit und zum Elterngeld in der bisherigen Fassung weiter.

Die Neuregelungen zum Rechtsanspruch auf bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem 8. Lebensjahr des Kindes sowie zu den Möglichkeiten, Elterngeld Plus sowie Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch zu nehmen, gelten somit nur für ab dem 1.7.2015 geborene oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder.

Die gesetzliche Neuregelung zu den Mehrlingsgeburten gilt für ab dem 1.1.2015 geborene oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge