Entscheidungsstichwort (Thema)

Befugnis der Bank zur einseitigen Anpassung der Darlehenskonditionen

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Befugnis der Bank, die Konditionen eines Darlehens in gewissen Zeitabständen den Marktverhältnissen anzupassen, kann in den AGB vereinbart werden. Bei einer aufgrund dieser AGB vorgenommenen Konditionenanpassung findet VerbrKrG § 4 Abs 1 S 1 keine Anwendung.

 

Normenkette

BGB § 315; VerbrKrG § 4 Abs. 1 S. 1; AGBG §§ 9, 11 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 541644

BB 1998, 1916

ZIP 1999, 21

OLGR Köln 1998, 434

ZBB 1998, 340

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