Die Dienststelle hat dem Personalrat die zur Durchführung seiner Aufgaben nötigen Räume, den Geschäftsbedarf und das Büropersonal zur Verfügung zu stellen (§ 44 Abs. 2 BPersVG).

Räume einschließlich geeigneter Möblierung benötigt der Personalrat vor allem für die Durchführung von Personalratssitzungen, ggf. auch für die Abhaltung von Sprechstunden sowie für die laufende Geschäftsführung. Mit Büropersonal sind in erster Linie Schreibkräfte gemeint; allenfalls in sehr großen Dienststellen können eventuell auch weitere Hilfskräfte (z. B. Mitarbeiter für die Annahme von Telefonaten) erforderlich sein.

Zum Geschäftsbedarf zählen u. a. Schreibmaterialien, Schreibmaschinen und Kopiermöglichkeiten. Zumindest in großen Dienststellen mit fortgeschrittener EDV-Ausstattung wird die Personalvertretung heute wohl auch die Überlassung eines Personalcomputers (einschließlich geeigneter Software) und eines Fax-Gerätes als Standardausrüstung beanspruchen können.

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