Die Mitbestimmung erfolgt bei
1. |
Gewährung oder Ablehnung von Gehalts- und Lohnvorschüssen, Unterstützungen und entsprechenden sozialen Zuwendungen, wenn der Beschäftigte es beantragt, |
2. |
Zuweisung und Kündigung von Wohnungen, über die die Dienststelle verfügt oder für deren Vergabe der Dienststelle ein Vorschlagsrecht zusteht, und allgemeine Festsetzung der Nutzungsbedingungen, |
3. |
Zuweisung und Entzug von Dienst- und Pachtland und Festsetzung der Nutzungsbedingungen, |
4. |
Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Sozialeinrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, |
5. |
Aufstellung von Sozialplänen einschließlich Plänen für Umschulungen zum Ausgleich von Härtefällen sowie Milderung wirtschaftlicher Nachteile infolge von Rationalisierungsmaßnahmen, |
6. |
Grundsätzen über die Bewertung von anerkannten Vorschlägen im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens, |
7. |
Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen, |
8. |
Grundsatzfragen der Heilfürsorge und des Bekleidungswesens der Polizei und der Feuerwehr sowie Grundsatzfragen der Dienst- und Schutzkleidung, |
9. |
Verwaltungsvorschriften einer Dienststelle für die innerdienstlichen sozialen Angelegenheiten der Beschäftigten ihres Geschäftsbereiches. |
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