Nebenverdienst, der beim gleichen Arbeitgeber erzielt wird, ist hinzuzurechnen. Nebenverdienst bei einem anderen Arbeitgeber wird nicht berücksichtigt, solange nicht ein Zusammenrechnungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts vorliegt.

 
Hinweis

Die vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie ist Arbeitseinkommen und als solches pfändbar.[1]

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