Sachverhalt
Ein 30 Jahre alter Arbeitnehmer tritt am 1.5.2024 in das Unternehmen ein. Vom 1.1.-30.4.2024 war er bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt. Aus dem Vorjahr stehen ihm noch 2,5 Urlaubstage und 355,21 EUR Urlaubsgeld zu. Im Juli 2024 nimmt der Arbeitnehmer 4 Tage Urlaub.
Wie wird das Urlaubsgeld für diesen Mitarbeiter berechnet?
Ergebnis
Die Urlaubsvergütung beträgt für gewerbliche Arbeitnehmer nach dem 18. Lebensjahr 14,25 % ihres steuerpflichtigen Bruttolohns. In diesem Betrag ist das zusätzliche Urlaubsgeld von 25 % bereits enthalten, muss aber bei der Lohnabrechnung gesondert über einen Einmalbezug bzw. sonstigen Bezug ausgewiesen und abgerechnet werden. Vorjahresansprüche müssen bis zum Ende des laufenden Jahres genommen werden. Die Auszahlung erfolgt durch den aktuellen Arbeitgeber.
Wechselt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber, werden die Ansprüche auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Der Urlaubsanspruch verfällt gegenüber dem Arbeitgeber erst ab dem übernächsten Jahr. Der Urlaubsanspruch 2023 verfällt am 31.12.2024 beim Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann seinen nicht in Anspruch genommen Urlaub von 2023 ab dem 1.1.2025 direkt bei der SOKA-BAU beantragen. Dieser Anspruch ist bis zum 31.12.2025 zu realisieren.
Neuerungen Urlaub aus dem Vorjahr: Gemäß § 8 Ziffer 2.7 BRTV wird im Bauhauptgewerbe ab dem Jahreswechsel 2022/2023 der im laufenden Kalenderjahr erworbene Urlaubsanspruch im Dezember kaufmännisch gerundet.
Wenn sich am Ende des Jahres also z. B. rechnerisch ein Resturlaub von 0,5 Tage ergibt, ist der auf einen Urlaubstag aufzurunden und zukünftig in das folgende Kalenderjahr zu übertragen. Bisher wurde der Jahresurlaub mit der Dezember-Abrechnung vollständig abgebaut und das Entgelt ausbezahlt. In unserem Beispiel also gerundet von 2,5 auf 3,0 Urlaubstage.
Bei Urlaubsantritt werden volle Urlaubstage entsprechend den Beschäftigungstagen ermittelt. Beschäftigungstage sind alle Kalendertage während der Beschäftigung im Bauhauptgewerbe. Volle Monate werden mit 30 Tagen gerechnet. Somit erwirbt der Arbeitnehmer für je 12 Beschäftigungstage einen Tag Jahresurlaub.
Berechnung Urlaubsgeld |
Urlaubsgeld Vorjahr 3 Tage (inkl. 71,05 EUR zusätzliches Urlaubsgeld: 355,21 EUR : 125 % x 25 %) |
355,21 EUR |
Zzgl. Urlaubsgeld 1.1.-30.4.2024, vom Vorarbeitgeber übertragen: Bruttolohn 7.352,63 EUR x 14,25 % |
+ 1.047,75 EUR |
Zzgl. Urlaubsgeld vom 1.5.-30.6.2024: Bruttolohn 5.497,80 EUR x 14,25 % |
+ 783,44 EUR |
Resturlaubsvergütung Ende Juni 2024 |
2.186,40 EUR |
Zzgl. Urlaubsgeld Juli 2024: Bruttolohn 3.887,88 EUR x 14,25 % |
+ 554,03 EUR |
Die ausbezahlte Urlaubsvergütung Stand Juli 2024 ist nicht in die Berechnungsgrundlage einzurechnen. |
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Anspruch Urlaubsvergütung im Kalenderjahr |
2.740,43 EUR |
Berechnung Urlaubstage |
Beschäftigungstage vom Vorarbeitgeber (1.1.-30.4.2024) |
120 Tage |
Beschäftigungstage aktueller Arbeitgeber inkl. Juli 2024 |
90 Tage |
Beschäftigungstage gesamt |
210 Tage |
Urlaubstage (210 Beschäftigungstage : 12) |
17,5 Tage |
Höhe der Urlaubsvergütung für 4 Tage |
Urlaubsvergütung je Tag (2.740,43 EUR : 17,5 Urlaubstage) |
156,60 EUR |
3 Urlaubstage aus dem Vorjahr 2023 |
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Urlaubsgeld |
284,16 EUR |
Zusätzliches Urlaubsgeld 25 % |
71,05 EUR |
1 Urlaubstag aus dem laufenden Jahr 2024 |
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Urlaubsgeld |
125,28 EUR |
Zusätzliches Urlaubsgeld 25 % |
31,32 EUR |
4 Tage Urlaub Juli 2024 inkl. zusätzliches Urlaubsgeld |
511,81 EUR |