(1) 1Die Dienstordnung enthält einen Besoldungsplan. 2Dabei regelt sie:
1. |
wieweit bei unverschuldeter Arbeitsbehinderung das Gehalt fortgezahlt wird, |
2. |
in welchen Fristen Dienstalterszulagen gewährt werden, |
3. |
unter welchen Bedingungen Anstellung auf Lebenszeit oder nach Landesrecht unwiderruflich erfolgt und Ruhegehalt und Hinterbliebenenfürsorge gewährt werden. |
(2) Sie regelt ferner, unter welchen Voraussetzungen Beförderung stattfindet.
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