Zur Vorbereitung der Beschlussfassung des Gemeinderats über den Jahresabschluss nach der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung hat das Rechnungsprüfungsamt auf Grund der Unterlagen der Gemeinde und der Betriebe zu prüfen, ob
1. |
die für die Verwaltung der Gemeinde geltenden gesetzlichen Vorschriften und die Beschlüsse des Gemeinderats sowie die Anordnungen des Bürgermeisters eingehalten worden sind, |
2. |
die Vergütung der Leistungen, Lieferungen und Leihgelder der Gemeinde für die Betriebe, der Betriebe für die Gemeinde und der Betriebe untereinander angemessen ist und |
3. |
das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Eigenkapital angemessen verzinst wird. |
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