Rz. 5
Vor dem Hintergrund der personenzentrierten Ausrichtung der Eingliederungshilfe müssen die Leistungsberechtigten in allen Schritten der Leistungsgewährung und -erbringung, beginnend bei der Antragsprüfung und beim Zugang zu den Leistungen ganzheitlich in den Blick genommen werden. Daher erfolgt eine Orientierung an allen Lebensbereichen, die auch in die ICF aufgenommen wurden und dort bei der Beurteilung der Teilhabemöglichkeiten eine Rolle spielen (BT-Drs. 18/9522 S. 198 f.). In Abs. 1 Satz 3 wird die Klassifikation der Aktivitäten und Partizipation (Komponente d) des ICF Version 2005 wortgleich übernommen.
Rz. 6
Die einzelnen begrifflich aufgelisteten Lebensbereiche werden in der ICF weitergehend differenziert und die zugeordneten Aktivitäten im einzelnen erläutert:
Der Bereich Lernen und Wissensanwendung (d1) umfasst Bewusste sinnliche Wahrnehmungen, Elementares Lernen, Wissensanwendung sowie Lernen und Wissen anwenden.
Die Komponente allgemeine Aufgaben und Anforderungen (d2) umfasst die Übernahme von Einzelaufgaben und Mehrfachaufgaben, die Durchführung der täglichen Routine, der Umgang mit Stress und anderen psychischen Anforderungen.
Die Komponente Kommunikation (d3) umfasst das Kommunizieren als Empfänger, Kommunizieren als Sender, die Konversation und den Gebrauch von Kommunikationsgeräten und -techniken sowie sonstige nicht näher bezeichnete Kommunikationsformen.
Die Komponente Mobilität (d4) umfasst das Ändern oder Aufrechterhalten der Körperposition, das Tragen, Bewegen und Handhaben von Gegenständen, Gehen und sich fortbewegen, die Fortbewegung mit Transportmitteln und sonstige Formen der Mobilität.
Zur Komponente Selbstversorgung (d5) gehören Aktivitäten zur Selbstversorgung, sich waschen, seine Körperteile pflegen, die Toilette benutzen, sich kleiden, Essen, Trinken, auf seine Gesundheit achten sowie sonstige Formen der Selbstversorgung.
Die Komponente häusliches Leben (d6) umfasst die Beschaffung von Lebensnotwendigkeiten, Haushaltsaufgaben, Haushaltsgegenstände pflegen und anderen helfen, sowie sonstige Aktivitäten des häuslichen Lebens.
Die Komponente interpersonelle Interaktionen und Beziehungen (d7) umfasst allgemeine und besondere interpersonelle Interaktionen, wie etwa elementare und komplexe mit anderen Menschen.
Zur Komponente bedeutende Lebensbereiche (d8) gehören Erziehung/Bildung, Arbeit und Beschäftigung, wirtschaftliches Leben und sonstige größere Lebensbereiche.
Die Komponente Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben (d9) umfasst das Gemeinschaftsleben, Erholung und Freizeit, Religion und Spiritualität, Menschenrechte, Politisches Leben und Staatsbürgerschaft sowie sonstige Formen des Lebens in der Gemeinschaft, des sozialen und staatsbürgerlichen Lebens.