Leitsatz (amtlich)

Es besteht kein Rechtsanspruch eines Krankenhauses auf Zulassung zum Verletzungsartenverfahren. Die Unfallversicherungsträger entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen über die Zulassung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664782

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge