Das Praktikum der Schüler der Fachoberschulen kann nicht für sich allein, sondern nur als Bestandteil der Gesamtausbildung an der Fachoberschule beurteilt werden, die die Klassen 11 und 12 umfasst. Im Rahmen dieser Gesamtausbildung überwiegt der fachtheoretische Unterricht. Die Schüler der Fachoberschule sind daher auch während der fachpraktischen Ausbildung kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei, selbst dann, wenn Arbeitsentgelt gezahlt wird.

Auch für Schüler von Fachschulen, wenn sie während des Schulbesuchs – maßgebend sind hierbei Beginn und Ende des Schulbesuchs im schulrechtlichen Sinn – ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

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