Kurzbeschreibung
Studienvertrag für praxisintegrierte duale Studiengänge im Bereich der Verwaltung (Bachelorstudium) auf der Grundlage der VKA-Richtlinie für praxisintegrierte duale Studiengänge und Masterstudiengänge im Bereich der Verwaltung (Studienrichtlinie TVöD-V).
Vorbemerkung
Studienvertrag für praxisintegrierte duale Studiengänge im Bereich der Verwaltung (Bachelorstudium) auf der Grundlage der VKA-Richtlinie für praxisintegrierte duale Studiengänge und Masterstudiengänge im Bereich der Verwaltung (Studienrichtlinie TVöD-V)
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Studienvertrag
Zwischen
..................................................
vertreten durch ..................................................
Anschrift: .................................................. (Ausbildender)
und
Frau/Herrn ........................................
wohnhaft in ........................................
geboren am: ..............................(Studierende/r)
wird unter Zustimmung ihrer/ihres/seines gesetzlichen Vertreter/s,....................
Frau/Herrn ........................................
wohnhaft in ........................................
- vorbehaltlich........................................ - folgender
Studienvertrag
geschlossen:
§ 1 Ziel, Art, sachliche und zeitliche Gliederung des praxisintegrierten dualen Studiengangs
(1) |
Die/Der Studierende absolviert ein praxisintegriertes duales Studium im Bereich der Verwaltung. Dieses gliedert sich in fachtheoretische und berufspraktische Studienabschnitte. Die fachtheoretischen Studienabschnitte (Lehrveranstaltungen) werden im Studiengang ……. an ….. durchgeführt. Die berufspraktischen Studienabschnitte richten sich nach dem Studienplan sowie der Studien- und Prüfungsordnung. Das Studium schließt mit dem akademischen Grad Bachelor … ab. |
(2) |
Der detaillierte zeitliche Ablauf für die Gesamtdauer des praxisintegrierten dualen Studiums ist dem anliegenden Studienplan (mit Angabe der dem Studienteil zugrundeliegenden Studien- und Prüfungsordnung) zu entnehmen. Er regelt die Teilnahmepflichten der Studierenden. In ihm werden Beginn, Dauer und Verteilung der Studienzeiten, die zu absolvierenden Prüfungen, Lehrveranstaltungen sowie die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Studienzeit und die tägliche Studienzeit der Studierenden während der fachtheoretischen Studienabschnitte verbindlich festgelegt. Der Studienplan3 ist Bestandteil dieses Vertrages. |
§ 2 Grundsätzliches zum Vertragsverhältnis
(1) |
Für das Vertragsverhältnis zur Durchführung eines praxisintegrierten dualen Studiums gelten die VKA-Richtlinie für praxisintegrierte duale Studiengänge und Masterstudiengänge im Bereich der Verwaltung in der jeweils geltenden Fassung (siehe anliegende "Studienrichtlinie TVöD-V") und die Vorschriften des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Allgemeiner Teil und Besonderer Teil BBiG, beide vom 13. September 2005, sowie die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der VKA jeweils geltenden Fassung (im Folgenden zitiert nach der Textfassung VKA), soweit die Studienrichtline TVöD-V keine abweichenden Regelungen vom TVAöD-BBiG trifft. |
(2) |
Das praxisintegrierte duale Studium erfolgt □ auf Grundlage eines zwischen Ausbildenden und Hochschule/Universität geschlossenen Kooperationsvertrages zur Durchführung eines dualen Studiums oder |
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□ ohne bestehenden Kooperationsvertrag. Die für den Studiengang nach § 1 Abs. 1 dieses Vertrages maßgebliche Studien- und Prüfungsordnung, der etwaig zwischen Ausbildenden und Hochschule/Universität geschlossene Kooperationsvertrag sowie die einschlägigen hochschulrechtlichen Regelungen bilden die Grundlage für den anliegenden Studienplan nach § 1 Abs. 2 dieses Vertrages und werden Vertragsbestandteil. |
(3) |
Die einschlägigen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen finden nach Maßgabe ihres jeweiligen Geltungsbereichs in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. |
(4) |
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass mit Abschluss eines Tarifvertrages für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen für den Bereich der Verwaltung im Bereich der VKA zwischen der VKA und den Gewerkschaften ver.di und/oder dbb beamtenbund und tarifunion dieser ab seinem Inkrafttreten auf dieses Vertragsverhältnis Anwendung findet und die bisherigen Regelungen ersetzt. |
§ 3 Beginn und Ende des VErtragsverhältnisses, Probezeit
(1) |
Das praxisintegrierte duale Studium beginnt am ................... und endet am ……….. |
(2) |
Das praxisintegrierte duale Studium endet zudem:
- bei wirksamer Kündigung oder
- bei Exmatrikulation durch die Hochschule nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.
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(3) |
Die ersten sechs Mon... |