Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst erhalten ab 1. März 2021 eine monatliche Zulage i. H. v. 300 EUR. Ferner wurden für diese Beschäftigten Änderungen bei den Stufenlaufzeiten vorgenommen. Nunmehr ist nicht mehr die Stufe 5, sondern vielmehr die Stufe 6 die Endstufe.

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