Dieser Tarifvertrag gilt für Personen, die unter den Geltungsbereich eines der nachstehenden Tarifverträge fallen:

  1. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD),
  2. Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V),
  3. Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil –,
  4. Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) oder
  5. Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD).

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