[Vorspann]

Vorbemerkung

Die Bezeichnungen umfassen auch
Audiologie-Assistenteninnen und -Assistenten Audiometristinnen und Audiometristen
Ergotherapeutinnen und -therapeuten Beschäftigungstherapeutinnen und -therapeuten
Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und Masseure und medizinische Bademeister Masseurinnen und Masseure
Medizinische Fachangestellte Arzthelferinnen und Arzthelfer
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Apothekenhelferinnen und -helfer
Physiotherapeutinnen und -therapeuten Krankengymnastinnen und Krankengymnasten
Präparationstechnische Assistentinnen und Assistenten Dermoplastikerinnen und Dermoplastiker, Moulageurinnen und Moulageure, Biologiemodellmacherinnen und -modellmacher
Zahnmedizinische Fachangestellte Zahnärztliche Helferinnen und Helfer

21.1 Audiologie-Assistentinnen und -Assistenten

Entgeltgruppe 9b

  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

    die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind.

  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

    die mindestens zur Hälfte eine oder mehrere der folgenden Aufgaben erfüllen:

    • Gehörprüfungen bei Säuglingen oder schwersterkrankten Patientinnen oder Patienten,
    • Durchführung des Hörtrainings nach Cochlea-Implantationen,
    • Mitwirkung bei der BAHA- oder Soundbridge-Versorgung, Hörtraining nach der Versorgung mit BAHA- oder Soundbridge-Implantaten,
    • spezifische Diagnostik (z. B. BERA-Untersuchung) während Operationen.

Entgeltgruppe 9a

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung)

Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7,

die mindestens zu einem Viertel schwierige Aufgaben erfüllen.

(Hierzu Protokollerklärung)

Entgeltgruppe 7

Audiologie-Assistenteninnen und -Assistenten mit staatlicher Anerkennung oder mit mindestens zweijähriger Fachausbildung an Universitätskliniken oder medizinischen Akademien und entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe 5

Beschäftigte in der Tätigkeit von Audiologie-Assistenteninnen und -Assistenten.

Protokollerklärung

Schwierige Aufgaben sind z. B. Fertigung von Sprach-, Spiel- und Reflexaudiogrammen, Gehörprüfung bei Kleinkindern oder geistig behinderten Patientinnen oder Patienten sowie Gehörgeräteanpassung und Gehörerziehung – Hörtraining – bei Kleinkindern.

21.2 Desinfektorinnen und Desinfektoren sowie Gesundheitsaufseherinnen und -aufseher

Entgeltgruppe 9a

  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 4

    als Leiterinnen oder Leiter des technischen Betriebes von Desinfektionsanstalten,

    denen mindestens 18 Desinfektorinnen oder Desinfektoren mit Prüfung durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 4,

    denen mindestens fünf Gesundheitsaufseherinnen oder -aufseher oder Beschäftigte in der Tätigkeit von Gesundheitsaufseherinnen oder -aufsehern durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

  3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 4,

    die schwierige Aufgaben erfüllen.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3)

Entgeltgruppe 8

  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 4

    als Leiterinnen oder Leiter des technischen Betriebes von Desinfektionsanstalten,

    denen mindestens neun Desinfektorinnen oder Desinfektoren mit Prüfung durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 4

    als ausdrücklich bestellte ständige Vertreterinnen oder Vertreter von Leiterinnen oder Leitern des technischen Betriebes von Desinfektionsanstalten,

    denen mindestens 18 Desinfektorinnen oder Desinfektoren mit Prüfung durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

  3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 4,

    denen mindestens zwei Gesundheitsaufseherinnen oder -aufseher oder Beschäftigte in der Tätigkeit von Gesundheitsaufseherinnen oder -aufsehern durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

  4. Beschäftigte der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 4,

    die in nicht unerheblichem Umfange schwierige Aufgaben im gesamten Aufgabenbereich einer Gesundheitsaufseherin oder eines Gesundheitsaufsehers erfüllen.

    (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3)

Entgeltgruppe 6

  1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 4

    als ausdrücklich bestellte ständige Vertreterinnen und Vertreter von Leiterinnen und Leitern des technischen Betriebes von Desinfektionsanstalten,

    denen mindestens neun Desinfektorinnen oder Desinfektoren mit Prüfung durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

  2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 4,

    denen mindestens vier Desinfektorinnen oder Desinfektoren mit Prüfung durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

  3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 4,

    die mindestens zu einem Viertel Aufsichtstätigkeit bei Begasungen mit hochgiftigen Stoffen auf Schiffen, schwimmenden Geräten oder an Land in Gebäuden, Silos, Containern oder Waggons ausüben.

  4. Gesundheitsaufseherinnen und -aufseher mit Prüfung und entsprechender Tätigkeit.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 5

Beschäftigte der Entgeltgruppe 4,

denen mindestens zwei Desinfektorinnen oder Desinf...

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