Entgeltgruppe 15

Leiterinnen und Leiter einer Pflegeschule.

Entgeltgruppe 14

  1. Stellvertretende Leiterinnen und Leiter einer Pflegeschule.
  2. Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter einer Pflegeschule.

Entgeltgruppe 13

Lehrkräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit erfolgreich absolviertem Vorbereitungsdienst (Referendariat) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkei-ten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Entgeltgruppe 11

Lehrkräfte an Pflegeschulen mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Entgeltgruppe 10

Lehrkräfte mit entsprechender Zusatzqualifikation.

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