Die Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst gemäß Protokollerklärung Nr. 2 zu Abschnitt 25 Unterabschnitt 2 des Teils IV der Entgeltordnung (Bund) betragen:
Nr. der Entgeltgruppenzulage | Betrag bis 29. Februar 2024 | Betrag ab 1. März 2024 2022 |
Euro je Monat | Euro je Monat | |
2 | 552,24 | 582,61 |
3 | 512,42 | 540,60 |
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