I. Anlage A zum TVöD (ausgenommen Beschäftigte nach nachfolgender Ziffer III)

Bereitschaftsdienstentgelt gültig bis 29. Februar 2024, ab 1. März 2024

II. Anlage E

Bereitschaftsdienstentgelt gültig bis 29. Februar 2024, ab 1. März 2024

III. Beschäftigte, die nach dem Teil A Abschnitt I Ziffer 2 der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) eingruppiert oder nach der Anlage 3 zum TVÜ-VKA den Entgeltgruppen der Anlage A zum TVöD zugeordnet sind.

Bereitschaftsdienstentgelt gültig bis 29. Februar 2024, ab 1. März 2024

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