Umzugskostenvergütung ist nach § 3 Nr. 13 EStG steuerfrei (R 41 der Lohnsteuer-Richtlinien, wobei Verpflegungsaufwendungen nur bis zu den Pauschbeträgen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG steuerfrei sind). Sie ist deshalb auch nicht sozialabgabenpflichtig.

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