Bei einem Eigenumzug sind die nachgewiesenen Beförderungskosten bis zur Höhe der Kosten bei Beauftragung einer Spedition (einschl. Versicherungsprämien) erstattungsfähig. Dabei sind die nachgewiesenen Kosten des Ein- und Ausladens, soweit sie nicht auf Haushaltsangehörige entfallen, berücksichtigungsfähig. Zur Arbeitszeit zählen auch Transportzeiten. Stundenlöhne bis zu 20 EUR können akzeptiert werden. Die Helfer haben den Empfang des Lohns unter Angabe ihrer Adresse zu bestätigen. Die Art der erbrachten Leistungen muss erkennbar sein. Die Vorlage von 2 Kostenvoranschlägen ist entbehrlich, da die Eigenhilfe durchweg billiger ist als gewerbsmäßiger Transport. Etwas anderes gilt nur in begründeten Zweifelsfällen und dann, wenn ein Teil des Umzugsguts von Speditionen befördert wird. Für das Befördern von Umzugsgut im eigenen Kfz (ggf. Anhänger) können 0,20 EUR/km ersetzt werden.

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