Die Dauer des Sonderurlaubs ist im Gegensatz zu § 50 Abs. 1 BAT nicht festgeschrieben. Eine fünfjährige Gewährung von Sonderurlaub zur Aufnahme eines Studiums der Wirtschaftswissenschaften ist durchaus möglich.[1]

Bezüglich der Unterbrechung und einem vorzeitigen Ende wird auf die Darlegungen in "Sonderurlaub aus familiären Gründen" verwiesen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge