Einzahler Erläuterung
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Arbeitgeber = Mitglied = Beteiligter

Einzahler ist, wer das Geld überweist. Der Schuldner im rechtlichen Sinn ergibt sich aus dem Versicherungsmerkmal. Bei Abschnitten einer Pflichtversicherung ohne Aufwendungen gilt als Einzahler, wer die Meldung durchführt. Das ist der Arbeitgeber.
03 Arbeitgeber für den Umlagebeitrag/Arbeitnehmerbeitrag (Eigenbeteiligung)
  Tarif oder arbeitsvertraglich vereinbarte Eigenbeteiligung des Versicherten am Pflichtbeitrag (VM 15) oder Zusatzbeitrag (VM 20). Eine Eigenbeteiligung an einer Umlage wird in den Meldungen nicht angezeigt.

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