Bei dieser Technik werden dem Leser durch Verwendung mehrdeutiger Formulierungen bestimmte Schlüsse nahe gelegt. Beispiele hierfür sind:

 
Formulierung Bewertung
Ihre Führung war jederzeit einwandfrei; sie gab uns zu Beanstandungen niemals Anlass Sehr gute Führung.
Er war ein allgemein geschätzter Mitarbeiter und passte sich sehr gut in die Betriebsgemeinschaft ein. Sehr gute Führung
Sie war stets freundlich, dabei aufgeschlossen und anpassungsfähig. Ihr Verhalten Ausbildern, Vorgesetzten und gegenüber Kollegen war immer einwandfrei. Sehr gute Führung.
Ihr Verhalten innerhalb der Betriebsgemeinschaft war vorbildlich. Sie war wegen ihres aufgeschlossenen Wesens und ihrer stetigen Hilfsbereitschaft eine beliebte Mitarbeiterin. Sehr gute Führung.
Durch seine aktive und kooperative Mitarbeit war er bei den Vorgesetzten und Kollegen sehr geschätzt und beliebt. Sehr gute Führung.
Er fördert aktiv die Zusammenarbeit, übt und akzeptiert sachliche Kritik, ist stets hilfsbereit und stellt, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück. Sehr gute Führung.
Er hatte ein ausgezeichnetes Verhältnis zu mir. Sehr gutes Verhältnis zum Vorgesetzten.
Er hatte persönliches Format. Hohe Wertschätzung des Mitarbeiters bei persönlich ausgezeichneter Beziehung zum Vorgesetzten.
Er hatte den Blick für das Wesentliche. Gut ausgeprägte Zielstrebigkeit.
Ihr persönliches Verhalten war einwandfrei. Befriedigende Führung.
Seine Führung gab uns zu Beanstandungen keinen Anlass. Befriedigende bis ausreichende Führung.
Er hat alle Arbeiten ordnungsgemäß (pflichtbewusst) erledigt. Ein Bürokrat, der keine Initiative entwickelt.
Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurecht gekommen. Ein Mitläufer, der sich anpasst und kein Durchsetzungsvermögen hat.
Er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen. Ein unangenehmer Mitarbeiter mit Mangel an Kooperationsbereitschaft und Wichtigtuerei.
Seine Auffassungen wusste er intensiv zu vertreten. Siehe zuvor.
Im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten zeigte er durchweg eine erfrischende Offenheit. Wie zuvor.
Bei seinen Kollegen galt er als toleranter Mitarbeiter. Probleme mit Vorgesetzten.
Er hat nie zu Klagen Anlass gegeben. – aber auch nicht zu Lob.
Ihr persönliches Verhalten war im Wesentlichen einwandfrei. Nicht zufriedenstellend.
Seine Führung gab uns zu Beanstandungen keinen Anlass. Nicht zufriedenstellende Führung.[1]
Er trat stets für die Mitarbeiter ein, war freundlich und als Kollege sehr geschätzt. Verfolgte eher menschliche als Unternehmensziele, Betriebsnudel.
Er trat sowohl innerhalb wie auch außerhalb unseres Unternehmens engagiert für die Interessen der Arbeitnehmer/Kollegen auf. Unzulässige Hinweise auf Betriebsratstätigkeit.
Er verstand es, die Aufgaben zu delegieren und setzte sich für die Förderung der Mitarbeiter ein. Er hat kaum gearbeitet und Mitarbeiter durch Gehaltserhöhungen von Kritik an seiner Person abgehalten.
Wir bestätigen gerne, dass er mit Fleiß, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit an seine Aufgaben herangegangen ist. Aber ohne fachliche Qualifikation.
Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber war er durch seine aufrichtige und anständige Gesinnung ein angenehmer Mitarbeiter. Aber nicht durch seine Tüchtigkeit oder Fachwissen.
Allen Aufgaben hat er sich mit Begeisterung gewidmet. Aber ohne Erfolg.
Er hat an allen ihm gestellten Aufgaben mit großem Fleiß gearbeitet. Aber ohne Erfolg.
Die ihm gemäßen Aufgaben … Die anspruchslosen Aufgaben
Er zeichnete sich insbesondere dadurch aus, dass er viele Verbesserungsvorschläge zur Arbeitsvereinfachung/-erleichterung machte. Ohne einen Zusatz der Übernahme dieser Vorschläge ist dies ein Hinweis auf einen wichtigtuerischen, besserwisserischen Arbeitnehmer, der Vorschläge zu seiner eigenen Erleichterung überlegt hat.
Er war wegen seiner Pünktlichkeit stets ein gutes Vorbild. Zwar pünktlich aber ansonsten ein Versager.
Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen. Man sieht ihn lieber von hinten als von vorne.
Hervorzuheben ist seine Fähigkeit, die Aufgaben mit großem Erfolg zu delegieren. Drückeberger.
Er hat zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen. Alkohol.
Er ist seinen Pflichten korrekt und pünktlich nachgekommen. Pedant.
[1] ArbG Frankfurt, Urteil v. 2.5.2001, 9 Ca 6813/00.. Den Arbeitgeber trifft die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des unterdurchschnittlich bewerteten Verhaltens.

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