Nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden System der Zusatzversorgung wurde die zusätzliche Altersversorgung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes im Rahmen einer an der Beamtenversorgung orientierten Gesamtversorgung gewährleistet. Diese Gesamtversorgung wurde auf der Grundlage einer gesamtversorgungsfähigen Zeit (bei Beamten: ruhegehaltfähige Zeit) und eines gesamtversorgungsfähigen Entgelts (bei Beamten: ruhegehaltfähige Bezüge) ermittelt. Auf die Gesamtversorgung wurde die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet; der Differenzbetrag war die Versorgungsrente.

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