Im Abrechnungsverband West liegen die Verhältnisse anders. Aufgrund der hohen Rentenlasten und Anwartschaften, die nach dem bisherigen Umlagesystem bei Weitem nicht durch vorhandenes Kapital gedeckt sind, kommt eine Umstellung auf ein kapitalgedecktes System auf absehbare Zeit nicht in Betracht; dies bleibt ein langfristiges Ziel. Die Umlagefinanzierung muss daher zunächst beibehalten werden.

Für den Abrechnungsverband West haben die Tarifvertragsparteien daher die Eckpunkte für die künftige Finanzierung festgelegt. Zur Umsetzung dieser Finanzierungsregelungen hat der Verwaltungsrat der VBL am 1.2.2002 die 41. Änderung der Satzung und einen satzungsergänzenden Beschluss bezüglich der vorläufigen Erhebung des Sanierungsgelds gefasst.

Infolge des Ergänzungstarifvertrags vom 28.3.2015 und der Tarifeinigung vom 29.4.2016, mit denen u. a. die Eigenbeteiligung der Versicherten neu geregelt wurde, ergibt sich Folgendes:

 
  Abrechnungsverband West
Umlage insgesamt 8,26 %
davon Arbeitgeberanteil 6,45 %
davon Arbeitnehmeranteil 1,81 %

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