Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wird von rund 30 Zusatzversorgungseinrichtungen nach Maßgabe ihrer Satzungen durchgeführt. Die größte Versorgungseinrichtung ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die bereits am 26. Februar 1929 als Anstalt des öffentlichen Rechts, die damalige Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder (ZRL), gegründet wurde. Zu den weiteren Zusatzversorgungseinrichtungen gehören insbesondere die kommunalen und die kirchlichen Zusatzversorgungskassen. Auch in den neuen Bundesländern haben sich inzwischen kommunale Zusatzversorgungskassen gebildet. Während die VBL im gesamten Bundesgebiet tätig ist, ist die Zuständigkeit der kommunalen Zusatzversorgungskassen regional bzw. bei den kirchlichen Zusatzversorgungskassen auf den kirchlichen Bereich begrenzt. Die Zusatzversorgungseinrichtungen stehen nicht im gegenseitigen Wettbewerb. So ist z.B. für die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer einer kommunalen Gebietskörperschaft im Bereich einer überörtlichen kommunalen Zusatzversorgungskasse vorrangig diese Zusatzversorgungskasse zuständig. Eine Zuständigkeit der VBL ist hier nur subsidiär gegeben.

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