Im Altersvorsorgeplan 2001 ist als Grundsatz zunächst bestimmt, dass die Leistungen aus dem Punktemodell so bemessen sind, als ob eine Gesamtbeitragsleistung von 4 % vollständig in ein kapitalgedecktes System eingezahlt würde. Es wird demnach unterstellt, dass für jeden Versicherten ein Beitrag von 4 % seines zusatzversorgungspflichtigen Entgelts entrichtet und am Kapitalmarkt angelegt worden wäre. Für jeden Beitrag wird dem Versicherten jährlich eine bestimmte Anzahl von Punkten gutgeschrieben.

Das Punktemodell basiert also auf dem Prinzip, dass Beiträge zur Zusatzversorgung multipliziert mit einem Altersfaktor- diese Faktoren sind in einer Punktetabelle (Anlage 2 zum Altersvorsorgeplan 2001) enthalten- Versorgungspunkte ergeben. Die Summe der Versorgungspunkte ist die Basis der späteren Betriebsrente.

Die Versorgungspunkte werden Jahr für Jahr auf der Grundlage des jeweiligen Jahresarbeitsentgelts ermittelt. Im Gegensatz zur endgehaltsbezogenen Leistung des bisherigen Gesamtversorgungssystems spiegelt damit die Betriebsrente nach dem Punktemodell die gesamte Erwerbsbiographie des Beschäftigten im öffentlichen Dienst wider.

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