Die zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2013 in einem Papierregister beurkundeten Personenstandseinträge (Übergangsbeurkundungen) sollen[1] [Bis 31.10.2022: können] in elektronische Register übernommen werden; in diesem Fall gelten die §§ 3 bis 5 entsprechend.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen