Sachverhalt
Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu seinem Gehalt die Kosten für die Anschaffung seiner Monatsfahrkarte i. H. v. 110 EUR von seinem Arbeitgeber erstattet. Der Arbeitnehmer möchte die Anrechnung auf die Werbungskosten vermeiden, damit er seine Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung in voller Höhe geltend machen kann.
Ergebnis
Der Zuschuss i. H. v. 110 EUR kann mit 25 % pauschaler Lohnsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert werden. Dann entfällt der Ausweis des Zuschusses in der Lohnsteuerbescheinigung. Die Pauschalsteuer kann vom Arbeitgeber getragen oder auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Für den pauschal versteuerten Betrag fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Abrechnung Zuschuss | ||
Zuschuss | 110,00 EUR | |
25 % pauschale Lohnsteuer | 27,50 EUR | |
Zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag | + 1,51 EUR | |
Ggf. zzgl. Kirchensteuer (angenommen 9 %) | + 2,47 EUR |
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