Sachverhalt
Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu seinem Gehalt einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe der zulässigen Entfernungspauschale erstattet. Seine Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte beträgt 10 km.
Ergebnis
Der Zuschuss beträgt monatlich 45 EUR (= 10 km x 0,30 EUR x 15 Arbeitstage[1]). Dieser Betrag kann mit 15 % pauschaler Lohnsteuer – unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale – versteuert werden. Die Pauschalsteuer kann vom Arbeitgeber getragen werden oder auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Für den pauschal versteuerten Betrag fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Abrechnung Zuschuss | |
Zuschuss | 45,00 EUR |
Pauschalversteuerung mit 15 % pauschaler Lohnsteuer | 6,75 EUR |
Zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag | + 0,37 EUR |
Zzgl. ggf. Kirchensteuer (angenommen 9 %) | + 0,60 EUR |
Achtung
Von der Vereinfachungsregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren von monatlich 15 Arbeitstagen muss abgewichen werden, wenn der Arbeitnehmer typischerweise an weniger als 15 Arbeitstagen zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, z. B. bei Teilzeit oder Homeoffice.
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