Kristin Bost, Sarah Staut
Geht es um Maßnahmen zur Mitarbeitergesundheit, werden die Begriffe "Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)" und "Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)" wechselnd genannt, als wären es nur Synonyme. Auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird in diesem Zusammenhang erwähnt, da dieser sich nicht mehr nur mit dem Thema Sicherheit befasst, sondern präventiver Arbeitsschutz zunehmend auch mit der Gesundheit der Beschäftigten. Trotzdem bleibt der Arbeitsschutz in einer Sonderposition, da er gesetzlich geregelt und verpflichtend durchzuführen ist. BGF und BGM sind dagegen freiwillige Angebote des Unternehmens, auch wenn es viele Überschneidungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gibt.
Die seit 2012 existierende DIN-Spezifikation zum BGM, nach der sich bis September 2020 Unternehmen zertifizieren lassen konnten, führt allgemeingültige Definitionen für BGF und BGM auf:
Demnach umfasst BGF "… [alle] Maßnahmen des Betriebes unter Beteiligung der Organisationsmitglieder zur Stärkung ihrer Gesundheitskompetenzen sowie Maßnahmen zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Bedingungen (Verhalten und Verhältnisse), zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden im Betrieb sowie zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit".
BGM wird dagegen definiert als "… systematische sowie nachhaltige Schaffung und Gestaltung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Prozessen einschließlich der Befähigung der Organisationsmitglieder zu einem eigenverantwortlichen, gesundheitsbewussten Verhalten".
Es wird deutlich, dass BGM ein System darstellt und als Managementaufgabe zu sehen ist, vergleichbar dem Arbeitsschutz-, Qualitäts- und Umweltmanagement. Je nach Organisationsstruktur eines Unternehmens ist das BGM ein eigener Bereich oder ist einem anderen Bereich an- oder untergliedert, z. B. dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Primär ist BGM in der Startphase in der Personalabteilung verortet, da sich diese i. d. R. ohnehin mit den Themen Krankenstand, Eingliederungsmanagement und Beschäftigungsfähigkeit befasst und dadurch auch die Notwendigkeit für ein BGM erkennt.
In KMU kann es auch sinnvoll sein, BGM aus dem Arbeitsschutzausschuss (ASA) heraus zu entwickeln und zu betreiben. Da dieses Gremium bei Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten bereits existiert und die Mehrzahl der Mitglieder ohnehin in ein BGM einzubeziehen ist, bedarf es keiner neuen Struktur. Die Tagesordnung der ASA-Sitzung, die vierteljährlich stattfindet, kann um den Punkt "Maßnahmen zur Mitarbeitergesundheit" ergänzt werden, und im Laufe der Zeit könnte aus dem ASA ein Ausschuss für Gesundheit und Sicherheit (AGS) werden. Abb. 2 macht deutlich, dass Arbeitsschutz und BGM eigene Ziele und Aufgaben haben, aber auch eine Schnittmenge besteht, die die Akteure in beiden Systemen betrifft.
Abb. 2: Schnittmenge Arbeitsschutz und BGM