Gesundheit und Wohlbefinden gehen langfristig betrachtet über die medizinische Verfasstheit hinaus. Wohlbefinden ist die körperliche und geistige Übereinstimmung zwischen der Anforderung und dem, was die einzelne Person leisten kann. Achtsamkeit, Resilienz sind begriffliche Verwandte und beschreiben die Balance, die Grundlage für das Wohlbefinden ist.

Auch Mitarbeiterbefragungen messen zwischenzeitlich nicht mehr den "Commitment-Index", also die Verbundenheit mit dem Unternehmen, sondern führen einen "Health Check" durch, um das Wohlbefinden als Grundlage für Leistungsfähigkeit zu erfassen. Dies führt zu einer Selbsteinschätzung des aktuellen Wohlbefindens der Belegschaft (Works Well-Being Index, WWBI) und ermittelt die geschätzte Arbeitsbewältigungsfähigkeit (Work Ability Estimate). "Wohlfühlen" wird hierbei nicht im Sinne eines relaxten Urlaubstags verstanden, sondern als Übereinstimmung von Anforderung und Leistungsfähigkeit, um in dieser Balance den optimalen Wertbeitrag zu generieren.

Es gibt eine Vielzahl an Ideen, wie auch in kleinen Sequenzen das Gesundheitsmanagement einen nachhaltigen Beitrag leisten kann. Solche Instrumente funktionieren in der Praxis gut. Viele Firmen haben ein professionelles Gesundheitsmanagement eingerichtet. Exemplarisch geht es um

  • bewegte Pausen,
  • Durchführung einer Obstwoche,
  • Schrittzähleraktion,
  • Installation eines "Rückenmobils",
  • gemeinsam erstellte Spielregeln für Konflikte,
  • Flexibilitätsmatrix mit Rotation der Tätigkeiten im Team,
  • Achtsamkeitskurse und Kurse zum Umgang mit Belastungen,
  • ergonomische Arbeitsplatzgestaltung,
  • Führungskräfteschulung "Gesundes Führen"
  • und vieles mehr.

Leitfragen sind dabei:

  • Was kann ich privat wie am Arbeitsplatz tun, um meine Arbeitsfähigkeit zu stärken?
  • Was kann das Unternehmen unterstützen?
  • Welche Gewohnheiten sollten überdacht werden?
  • Was nehme ich mir persönlich vor?

Der Steuergesetzgeber fördert solche nachhaltigen Aktivitäten des Arbeitgebers:[1] regelt die Förderung der Gesundheit. Danach sind Arbeitgeberaufwendungen bis zu 600 EUR pro Arbeitnehmer im Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, es ist also kein geldwerter Vorteil fällig.

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