Eine wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gezahlte Abfindung ist bei einer anschließend durchgeführten freiwilligen Krankenversicherung teilweise als Einkommen zum Lebensunterhalt anzusehen und daher für die Bemessung des Beitrags für die freiwillige Krankenversicherung sowie für die Bemessung des Beitrags zur Pflegeversicherung heranzuziehen.[1]

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